Wir liefern und vermieten ausschließlich auf der Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit unseren Kunden über die
Belieferung von Speisen und Getränken sowie der mietweisen Überlassung von Geschirr/Mobiliar u.a.
(= Catering), unabhängig vom Ort der Belieferung (z.B. Veranstaltungsraum des Kunden oder
bei Dritten).
Selbstverständlich bemühen wir uns, alle vereinbarten Termine genauestens einzuhalten. Gelingt uns
dies im Einzelfall nicht, räumt uns der Kunde eine Toleranz von 60 Minuten ein.
Preise sind freibleibend und verstehen sich als Abholpreise exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Sofern keine gesonderten Einzelabsprachen getroffen wurden, gelten die Preise unserer Liste neuesten
Datums. Eine Preiserhöhung durch uns ist berechtigt, sofern sich die dem vereinbarten Preis
zugrundeliegenden Löhne und Kosten erhöhen und der Lieferung an den Kunden mehr als 4 Monate
verstrichen sind.
Rechnungen sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug können bei Unternehmen 8%, bei Verbrauchern 5% Verzugszinsen über dem
Basiszinssatz (EZB) verlangt werden. Bei vereinbarter Vorkasse: so kann diese nach Vereinbarung in Form
eines Barschecks vor Veranstaltungsbeginn überreicht werden.
Bei Nichtzahlung der Vorkasse behält sich die Kaiserwetter GmbH & Co. KG vor, die vereinbarte Leistung
nicht zu erbringen. Der Kunde ist bei Nichterbringung der Leistung aus diesem Grund nicht von der
Zahlungspflicht entbunden.
12 Tage vor der Veranstaltung muss der Kaiserwetter GmbH & Co. KG die endgültige Personenzahl
mitgeteilt bekommen, die Grundlage für die Rechnungsstellung ist. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl
um mehr als 20% ist die Kaiserwetter GmbH & Co. KG berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen.
Eine Erweiterung der Leistung ist bis zum Veranstaltungsbeginn nach Absprache und Bestätigung durch
die Kaiserwetter GmbH & Co KG möglich. Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche
Teilnehmerzahl berechnet.
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht geleistet, so ist die
Kaiserwetter GmbH & Co KG zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist die Kaiserwetter GmbH & Co KG
berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise
falls- Höhere Gewalt oder andere von der Kaiserwetter GmbH & Co KG nicht zu vertretende Umstände die
Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;- Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder
falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck der
Veranstaltung, gebucht werden;- Die Kaiserwetter GmbH & Co KG den begründeten Anlass zu der Annahme
hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von der
Kaiserwetter GmbH & Co KG in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies ihrem Herrschafts- bzw.
Organisationsbereich zuzurechnen ist;- der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist.
Insofern die Kaiserwetter GmbH & Co. KG Eigentümerin des eingebrachten Equipments ist, haftet die
Kaiserwetter GmbH & Co KG nicht für die Nichterfüllung des Vertrages, soweit diese in den Umständen
der Person oder Firma des Veranstaltungsraum- oder Equipmenteigentümers begründet ist.
Die Kaiserwetter GmbH & Co. KG behält sich vor, in diesem Fall ohne Schadensersatzpflicht vom Vertrag
zurückzutreten. Geringfügige Änderungen in unserem Buffet- und Speisenangebot können
saison- oder qualitätsbedingt auftreten.
Bei der Stornierung von bereits erteilten Gesamtaufträgen (laut Kostenvoranschlag) berechnen wir 14
Tage vor dem vereinbartem Liefertermin 25%, 7 Tage vor dem vereinbartem Liefertermin 50%, 3 Tage
vor dem vereinbartem Liefertermin 100% des Auftragswertes.
Ab einem Auftragswert von 2.500 € gelten abweichend folgende Stornierungsbedingungen:
90 Tage vorher 25% Stornierungsgebühren
30 Tage vorher 50% Stornierungsgebühren
14 Tage vorher 100% Stornierungsgebühren
Zudem wird ab einem Auftragswert von 2.500 € eine Abschlagsrechnung i.H.v. 80 % des Auftragswertes erstellt, die bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu begleichen ist.
Der Mindestspeisenbestellwert für jeden Auftrag beträgt 150,00€ netto. Der Mindesttransportpreis für
Lieferungen von Food, Beverage und Geschirr/Mobiliar beträgt 30,00€ netto im Hamburger Stadtgebiet.
Dieser beinhaltet 1 Fahrer zzgl. max. 2 Minuten Servicezeit vor Ort. Weiterer Personal- oder Zeitaufwand
wird gesondert berechnet; hierfür gelten jeweils die Preise unserer Liste neuesten Datums.
Ist der Kunde Unternehmer und versenden wir die Ware oder sonstigen Mietgegenstand außerhalb
unseres Firmensitzes, Lagerstrasse 11, geht die Haftung auf den Kunden über, sobald wir die
Ware zur Auslieferung unserem Personal, dem Kurier, Frachtführer oder Dritten übergeben haben.
Bei ausländischen Kunden bzw. Rechnungsempfängern, wird bezüglich der Überweisung das Our-Prinzip zugrunde gelegt, d.h. der Auftraggeber trägt sämtliche Entgelte. Die Gebühren der eigenen Bank, der Bank des Empfängers (Kaiserwetter) und auch die Spesen einer eventuell zwischengeschalteten Korrespondenzbank.
Bitte überprüfen Sie die Ware bei Ankunft auf eventuelle Mängel und zeigen Sie diese uns sofort an.
Sollte keine Beanstandung der Ware nach Eintreffen unverzüglich stattfinden, gilt bei offensichtlichen
Mängeln der Mietgegenstand als angenommen und ist zur vollen Zahlung gültig. Der Auftraggeber ist
verpflichtet etwaige Mängel oder Rügen, die aus der Erfüllung des Cateringvertrages resultieren, während
der Veranstaltung dem jeweiligen Projektleiter mitzuteilen, damit dieser die Möglichkeit hat, den Mangel
noch während der Veranstaltung zu beheben.
Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des
Kunden in den Veranstaltungsräumen. Die Kaiserwetter GmbH & Co KG übernimmt für Verlust, Untergang
oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit
oder Vorsatz. Wir sind dem Kunden ausschließlich dann zum Schadensersatz verpflichtet, wenn uns oder
unseren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung eines Schadens
nachgewiesen werden können. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung bei schuldhaft
zu vertretender Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit von Personen sowie bei der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Schadenersatzpflicht
für Fälle einfacher Fahrlässigkeit auf den typischerweise, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für Schäden seitens
Dritter können wir selbstverständlich in keinem Fall die Haftung übernehmen.
Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen.
Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher abzustimmen.
Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch
Veranstaltungsteilnehmer bzw. –besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst
verursacht wurden.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jede Veranstaltung unvermeidlich zu Abnutzungserscheinungen an
dem Interieur des jeweiligen Veranstaltungsortes führt. Auch beinhaltet jede Veranstaltung gewisse Risiken
für Eigentum und Besitz in Form von Schäden und Zerstörungen seitens Dritter (z.B. Gäste). Vor diesem
Hintergrund weisen wir darauf hin, dass bei Veranstaltungen in Räumlichkeiten des Kunden oder vom Kunden
angemietete Veranstaltungsräumlichkeiten allein der Kunde verpflichtet ist, Vorsorgemaßnahmen zur
Verringerung der Abnutzungserscheinungen sowie zur Vermeidung von Schäden an Eigentum und Besitz
zu treffen (z.B. durch Abdeckplanen u.ä.).
Alle aufgeführten Mietpreise (Geschirr, Mobiliar u.ä.) beziehen sich auf eine Mieteinheit von zwei Tagen
ohne Sonn- und Feiertage. Die Abholtage (Lieferung und Rückgabe) gelten als jeweils ganzen Tag.
Nimmt der Kunde die Ware über eine Mieteinheit hinaus in Anspruch, sind wir berechtigt, eine Gebühr in
voller Höhe zu erheben. Der Kunde ist zur Rückgabe des Mietgegenstandes innerhalb der vereinbarten
Mieteinheit verpflichtet. Ansonsten muss er die Ersatzkosten in vollem Umfang tragen. Der Kunde darf die
Mietgegenstände nicht zweckentfremden und nur am vereinbarten Veranstaltungsort einsetzen.
Gibt der Kunde die Mietsache nicht oder beschädigt zurück, so ist dieser zum Schadenersatz verpflichtet.
Ferner muss der Mieter den Mietzins für die Ware so lange tragen, bis die beschädigte Sache wiederhergestellt
ist oder für den entsprechenden Ersatz gesorgt wurde. Der Kunde ist, sofern keine Gegenabsprache
getroffen wurde, insbesondere verpflichtet:- den Mietgegenstand auf eigene Kosten gegen alle Risiken zu
versichern- uns sofort zu informieren, wenn der Mietgegenstand beschädigt /reparaturbedürftig ist- alle
erforderlichen behördlichen Genehmigungen für die Benutzung des Mietobjektes auf seine Kosten einzuholen.
Es bleibt uns vorbehalten, alle von uns gestellten Mietobjekte jederzeit zu besichtigen, zurückzunehmen oder
notwendige Maßnahmen zu seiner Erhaltung zu treffen, sofern die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes
besteht. Wir behalten uns unser Eigentum an allen gelieferten Waren und Transportmitteln vor.
Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder
nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die
gesetzlichen Vorschriften. Erfüllungsort für Lieferung, Übergabe und Zahlung ist Hamburg. Gegenüber Unternehmern
ist Gerichtsstand Hamburg. Kaiserwetter GmbH & Co KG , Bleichenbrücke 11, 20354 Hamburg, Juni 2013